Hygiene- und Infektionsschutzkonzept von Lighthouse Christliches Zentrum für Gottesdienste und andere Veranstaltungen zur Religionsausübung gemäß §1 Abs. 3, CoronaSCHVO vom 7.1.2021 in der aktualisierten Version 25.01.2021 (Stand Jan 2021) und 08.04.2022

Desinfektion

  1. Vor dem Gottesdienst wird durch das Ordner-Team Folgendes desinfiziert:
    1. Treppenhaus-Geländer
    2. Toiletten und Sanitärräume
    3. Im Saal die Stühle und sämtliche Mikrofone
    4. Türklinken von Haupteingang, Gottesdienstraum, Sanitärräumen und Toiletten
  1. Desinfektionsspender stehen für alle Gottesdienstteilnehmer zur Verfügung:
    1. Neben der Eingangstür im Erdgeschoss.
    2. Neben den Türen zu den Toiletten.

Hygienemaßnahmen

3. Die Hygiene-Regeln sind:

  • Bitte bleibt zu Hause, wenn Ihr krank seid oder wenn Ihr zu den schutzbedürftigen Menschen (Risikogruppe) gehört.
  • medizinische oder FFP2-Maskenpflicht – beim Betreten des Gebäudes und bewegen in das Gebäude.
  • Das gemeinsame Singen ist erlaubt mit Maske
  • Während der Predigt wenn mann sitzt darf die Maske geöffnet werden
  • Keinen Körperkontakt miteinander.
  • Kein Sitzplatzwechsel vor oder während des Gottesdienstes.
  • Kein Mittagessen & kein Kaffee oder Tee, deshalb möchten wir Euch bitten, das Gemeindegelände direkt nach dem Gottesdienst zu verlassen.
  • Bitte bringt Eure eigene Wasserflasche mit, offene Getränkebehälter sind nicht erlaubt.
  • Bitte befolgt jederzeit die Anweisungen des Ordner-Teams.

Zusätzlich zu diesen Regeln wird im Gottesdienst jeweils auf folgende Gebote hingewiesen:

  • Abendmahl (1 x pro Monat): mit Einwegutensilien in verpackten Einzelportionen, die am Eingang den Besuchern zugeteilt werden.
  • Kollekte und Spenden: Empfehlung, dieses online zu tun, zusätzlich steht ein Korb am Ausgang, in den man Geld reinlegen kann.
  • Das geordnetes Verlassen des Gebäudes nach dem Gottesdienst wird durch Ordner geregelt, die die Reihenfolge bestimmen und auf Einhaltung des Sicherheitsabstands achten.

Weiterhin sind die jeweils beteiligten Personen des Ordnerteams in die Hygieneregeln eingewiesen und überwachen deren Einhaltung durch die Gottesdienstteilnehmer und Mitarbeiter zusammen mit den Bild- und Tontechnikern, welche die Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter auf der Bühne übernehmen.

  1. Hinweisschilder
    am Eingang:

    • medizinische oder FFP2-Maskenpflicht
    • Desinfektionsmöglichkeiten
  2. Entscheidung über das Stattfinden von Präsenzgottesdiensten mit Gottesdienstbesuchern
    Die allgemeine CoronaSCHVO in der jeweils aktuellen Fassung unter Berücksichtigung der zusätzlich jeweils aktuell gültigen Regeln für die Stadt Aachen werden bei der Entscheidung, ob ein Gottesdienst mit Besucherteilnahme veranstaltet wird, berücksichtigt. Änderungen werden durch soziale Medien, E-Mail, WhatsApp, und andere Kommunikationsmethoden an alle Versammlungsbesucher weitergegeben.
    Die Versammlungsverantwortlichen verpflichten sich, regelmäßig über neue Aspekte der Verordnungen, gemäß der unterschiedlichen Gefährdungsstufen zu informieren.